GESETZ DER UKRAINE




 


über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen


Am 21. März 2023 unterzeichnete der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskyy ein Gesetz zur Verurteilung und zum Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und zur Entkolonialisierung von Ortsnamen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben juristische Personen einen Monat Zeit, um Symbole der russischen imperialen Politik aus ihren Namen, Dokumenten und Symbolen zu entfernen.



Werchowna Rada der Ukraine 



28. APRIL 2023





https://www.istpravda.com.ua/articles/2023/04/28/162624/




Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und der Dekolonisierung der Toponymie

Zum Schutz der nationalen Interessen, der nationalen Sicherheit, zur Gewährleistung der Rechte, Freiheiten und legitimen Interessen der ukrainischen Bürger, der Gesellschaft und des Staates,

in Anbetracht des umfassenden Angriffskrieges, den die Russische Föderation unter Verletzung des Völkerrechts gegen die Ukraine und das ukrainische Volk entfesselt hat und führt, wobei sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht

in der Erwägung, dass die bewaffnete Aggression der Russischen Föderation darauf abzielt, das ukrainische Volk seiner Unabhängigkeit und Souveränität zu berauben und es in einen Zustand der Abhängigkeit zurückzuführen, 


wie er zu Zeiten des Russischen Reiches und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bestand

in der Erkenntnis, dass die jahrhundertelange russische Herrschaft über die ukrainischen Gebiete von systematischen Maßnahmen zur Assimilierung des ukrainischen Volkes, 


zum Verbot und zur Auslöschung der ukrainischen Sprache und Kultur, zur Zerstörung seiner Traditionen, seiner geistigen Kultur und seiner ethnischen Identität sowie von systematischer Massenunterdrückung begleitet war, die zur Vernichtung von Millionen von Menschen führte


Ehrung des Andenkens an Millionen von Landsleuten, die Opfer der russischen imperialen Herrschaft in der Ukraine wurden, Fortsetzung des Prozesses der Wiederbelebung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes und des Schutzes des ukrainischen Kultur- und Informationsraums, der durch die Verabschiedung der Gesetze der Ukraine eingeleitet wurde


https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2265-20#Text


in der Erwägung, dass die erzwungene Unterordnung von Völkern unter die Herrschaft anderer zu ihrer Ausbeutung führt, die grundlegenden Menschenrechte verweigert und im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen und zur Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an Kolonialländer und -völker steht, 


die auf der 25. Verurteilung aller Formen des Kolonialismus, geleitet von Artikel 11 der Verfassung der Ukraine, der den Staat verpflichtet, die Konsolidierung und Entwicklung der ukrainischen Nation, ihres historischen Bewusstseins, ihrer Traditionen und ihrer Kultur zu fördern,

nimmt die Werchowna Rada der Ukraine dieses Gesetz an.


Artikel 1: Geltungsbereich des Gesetzes


1. Dieses Gesetz definiert die Rechtsgrundlage für die Verurteilung der russischen imperialen Politik in der Ukraine, das Verbot der Propaganda ihrer Symbole und legt das Verfahren für die Beseitigung der Symbole der russischen imperialen Politik fest.


Artikel 2: Definition der Begriffe


1. In diesem Gesetz werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet:


1) Propaganda der russischen imperialen Politik - öffentliche Verherrlichung oder Rechtfertigung der russischen imperialen Politik, Verbreitung von Informationen, die auf die Rechtfertigung der russischen imperialen Politik abzielen, sowie öffentliche Verwendung von Produkten, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, öffentliche Leugnung von Verbrechen (Unterdrückungsmaßnahmen) gegen das ukrainische Volk;


3) Russifizierung - eine Komponente der russischen imperialen Politik, die darauf abzielt, den Gebrauch der russischen Sprache durchzusetzen, die russische Kultur als anderen nationalen Sprachen und Kulturen überlegen zu fördern, die ukrainische Sprache aus dem Gebrauch zu verdrängen und den ukrainischen Kultur- und Informationsraum einzuengen;


4) Symbole der russischen imperialen Politik - Symbole, die Folgendes umfassen:


a) jede Darstellung von Staatsflaggen, Wappen und anderen Symbolen des Russischen Königreichs (Moskauer Königreich), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation


b) Hymnen des Russischen Reiches, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation oder deren Fragmente;


c) Bilder, Denkmäler, Gedenkstätten, Inschriften, die Personen gewidmet sind, die hohe Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen, Parteien, bewaffneten Formationen des Russischen Königreichs (Moskauer Königreichs), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, 


der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation, territorialer Einheiten, administrativ-territorialer Einheiten, einschließlich nicht anerkannter Einheiten, die während der Umsetzung der russischen imperialen Politik in den besetzten Gebieten geschaffen wurden, 


die vom Russischen Zarentum (Moskauer Zarentum), dem Russischen Reich, der Russischen Republik, dem Russischen Staat, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder der Russischen Föderation besetzt, annektiert oder anderweitig besetzt wurden, und an der Umsetzung der russischen imperialen Politik teilgenommen oder dazu beigetragen haben 


(mit Ausnahme von Bildern, Denkmälern, Gedenkstätten, Inschriften, die Personen gewidmet sind, die mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft und der Kultur in Verbindung stehen), Mitarbeiter der sowjetischen Staatssicherheitsdienste aller Ebenen;


d) Bilder, Denkmäler, Gedenkstätten, Inschriften, die Personen gewidmet sind, die öffentlich, auch in den Medien, in literarischen und anderen künstlerischen Werken, die russische imperiale Politik unterstützt, verherrlicht oder gerechtfertigt haben, 


zur Russifizierung oder Ukrainophobie aufgerufen haben (mit Ausnahme von Bildern, Denkmälern, Gedenkstätten, Inschriften, die Personen gewidmet sind, die mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft und der Kultur verbunden sind);


d) Bilder, Denkmäler, Gedenkstätten, Inschriften, die Ereignissen gewidmet sind, die mit der Umsetzung der russischen imperialen Politik zusammenhängen (mit Ausnahme von Bildern, Denkmälern und Gedenkstätten, die mit dem Widerstand und der Vertreibung der Nazi-Besatzer aus der Ukraine, dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft und Kultur zusammenhängen);


e) Darstellung von Slogans, Zitaten von Personen, die leitende Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen, Parteien, bewaffneten Formationen des Russischen Königreichs (Moskauer Königreichs), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation, territorialen Einheiten, administrativ-territorialen Einheiten, einschließlich nicht anerkannter, die von der


f) Bilder, Inschriften, die sich auf die Verherrlichung und Rechtfertigung der russischen kaiserlichen Politik beziehen;


f) Namen von Regionen, Bezirken, Siedlungen, Stadtteilen, Plätzen, Boulevards, Straßen, Gassen, Abfahrten, Durchgängen, Alleen, Plätzen, Plätzen, Dämmen, Brücken, anderen Objekten der Toponymie von Siedlungen, Unternehmen, Institutionen, Organisationen auf dem Territorium der Ukraine, die nach Personen benannt sind, die die unter den Buchstaben "c" und "d" dieses Absatzes genannten Kriterien erfüllen, Namen von Ereignissen die mit der Durchführung der russischen imperialen Politik zusammenhängen, 


Namen russischer Städte und anderer geographischer, historischer und kultureller Objekte der Russischen Föderation, die nicht unmittelbar mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft, der Kultur oder der Kultur der versklavten Völker der Russischen Föderation zusammenhängen;


5) versklavte Völker der Russischen Föderation - Völker, die ihre nationale Unabhängigkeit infolge der Aggression des russischen Zarenreichs (Moskauer Zarenreich), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Russischen Föderation verloren haben und deren Recht auf Selbstbestimmung durch das totalitäre russische Naziregime weiterhin eingeschränkt wird;


6) Ukrainophobie - diskriminierende Handlungen, öffentlich geäußerte Aufrufe, einschließlich in den Medien, in literarischen und künstlerischen Werken, die die Subjektivität des ukrainischen Staates, der ukrainischen Nation, den Kampf gegen die Unterwerfung, Ausbeutung, Assimilation des ukrainischen Volkes, sowie die Legitimität des Schutzes der politischen, 


wirtschaftlichen, kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, die Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, Wissenschaft, Kultur leugnen, die spezifischen ethnisch-kulturellen Merkmale der Ukrainer verachten, die ukrainische Sprache und Kultur ignorieren.


Artikel 3. Verurteilung der russischen imperialen Politik


1. Die russische imperiale Politik wird als verbrecherisch anerkannt und verurteilt.

Artikel 4. Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik


1. Die Propaganda für die russische imperiale Politik und ihre Symbole ist verboten.


2. Es ist verboten, geographischen Objekten, juristischen Personen und Vermögensgegenständen Namen zu geben, die Symbole der russischen imperialen Politik verherrlichen, verewigen, fördern oder enthalten, sowie den terroristischen Staat (Aggressorstaat) oder seine markanten, denkwürdigen, historischen und kulturellen Orte, Siedlungen, Daten, Ereignisse.


Artikel 5. Verbot der Verwendung und Propagierung von Symbolen der russischen imperialen Politik


1. Die Herstellung, Verbreitung und öffentliche Verwendung von Symbolen der russischen imperialen Politik in der Ukraine sind verboten.


2. Das im ersten Teil dieses Artikels vorgesehene Verbot gilt nicht für die Verwendung von Symbolen der russischen imperialen Politik


1) in privaten Sammlungen und privaten Archivsammlungen


2) als Gegenstände des Antiquitätenhandels;


3) auf Dokumenten staatlicher Organe, lokaler Selbstverwaltungsorgane (lokaler Behörden und Regierungen), die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes angenommen oder herausgegeben wurden;


4) auf Dokumenten, die von Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden;


5) auf Welterbestätten;


6) auf Grabsteinen, die sich auf dem Territorium von Grabstätten, Ehrengrabstätten auf dem Territorium von Friedhöfen befinden;


7) auf staatlichen Auszeichnungen, Jubiläumsmedaillen und anderen Auszeichnungen, die Personen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliehen wurden, sowie auf Dokumenten, die die Verleihung solcher Auszeichnungen bestätigen;


8) im Museumsfonds der Ukraine, im Nationalen Archivfonds der Ukraine sowie in Bibliotheksbeständen auf verschiedenen Informationsträgern;


9) auf den Originalen von Kriegsfahnen (mit Ausnahme der Symbole der militärischen Invasion der Ukraine durch das totalitäre russische Naziregime);


10) auf Dokumente über die staatliche Registrierung von Personenstandsakten, Ausweisdokumente und Dokumente zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft, Dokumente über Bildung und Qualifikationen, Beschäftigung, Dokumente über das Eigentum an beweglichen oder unbeweglichen Sachen (einschließlich der technischen Dokumentation zu diesen Dokumenten), Dokumente über den Gesundheitszustand der Person.


3. Das im ersten Teil dieses Artikels vorgesehene Verbot gilt nicht für die Verwendung von Symbolen der russischen imperialen Politik (unter der Voraussetzung, daß dies nicht zur Rechtfertigung und Verherrlichung der russischen imperialen Politik führt)


1) in Museumsexpositionen, thematischen Ausstellungen;


2) im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeiten, einschließlich wissenschaftlicher Forschung und der Verbreitung ihrer Ergebnisse in einer Weise, die nicht durch die Gesetzgebung der Ukraine verboten ist;


3) bei der Darstellung, Beschreibung, Rekonstruktion (einschließlich der historischen Rekonstruktion) oder sonstigen Wiedergabe von historischen Ereignissen


4) in Kunstwerken;


5) in Handbüchern, Lehrbüchern und anderen Materialien wissenschaftlicher, erzieherischer und ausbildender Art, die in Bildungs-, Ausbildungs- und Erziehungsprozessen verwendet werden;


6) im Prozess der Informationsarbeit zur Verbreitung von Informationen über den aggressiven Krieg, den die Russische Föderation gegen die Ukraine und das ukrainische Volk entfesselt hat und führt;


7) in Informations-, Aufklärungs- und Analysesendungen und Dokumentarfilmen;


8) in Atlanten, Karten und Reiseführern.


4. Auf Beschluss des Dorfes, der Stadt, des Stadtrates, der Militärverwaltung der Siedlung(en), der militärisch-zivilen Verwaltung der Siedlung(en) wird ein Denkmal, ein Gedenkzeichen, das die russische imperiale Politik symbolisiert und sich auf dem Territorium der Ehrengräber außerhalb des Friedhofs befindet, aus dem öffentlichen Raum entfernt (verlegt). 


In diesem Fall bestimmt das Dorf, die Siedlung, der Stadtrat, die Militärverwaltung der Siedlung(en), die militärisch-zivile Verwaltung der Siedlung(en), in der/denen sich die betreffende Ehrengrabstätte außerhalb des Friedhofs befindet, die Einheit, die für die Organisation der Umbettung in Übereinstimmung mit dem Gesetz, der Demontage (Entfernung) aus dem öffentlichen Raum zuständig ist.


5. Enthält das Denkmal oder Gedenkzeichen ein gesondertes Element, das die russische Reichspolitik symbolisiert, so wird dieses Element auf Beschluss des Dorf-, Stadt- oder Gemeinderats, der Militärverwaltung der Siedlung(en) oder der militärisch-zivilen Verwaltung der Siedlung(en) aus dem öffentlichen Raum entfernt (abmontiert).


6. Die Bestimmungen der Teile vier und fünf dieses Artikels finden Anwendung, wenn das Denkmal, das Gedenkzeichen nicht in das staatliche Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen ist oder nicht gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert ist. Ist ein Denkmal oder ein Gedenkzeichen in das staatliche Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen oder gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert, so erfolgt die Demontage (Entfernung) des betreffenden Elements aus dem öffentlichen Raum gemäß den in der Gesetzgebung über den Schutz des kulturellen Erbes vorgesehenen Verfahren.


Artikel 6. 


Sicherstellung der Bedingungen für die Erforschung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewahrung der Erinnerung an den Kampf gegen die russische imperiale Politik


1. Der Staat ergreift Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die von den Organisatoren und Ausführenden der russischen imperialen Politik begangenen Verbrechen sowie für den Widerstand des ukrainischen Volkes gegen die russische imperiale Politik, entwickelt und verbessert Lehrbücher, Programme und Veranstaltungen zur Geschichte der russischen imperialen Politik.


2. Das zentrale Exekutivorgan, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt, sammelt, fasst zusammen und veröffentlicht Informationen über Verbrechen (Repressionsmaßnahmen) der russischen imperialen Politik gegen das ukrainische Volk, gibt Erläuterungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes.


Das zentrale Exekutivorgan, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt, setzt eine Expertenkommission ein, um fachliche Stellungnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere zur Zugehörigkeit von Objekten zu den Symbolen der russischen imperialen Politik, abzugeben.


3. Der Staat fördert und unterstützt die Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen, die Forschungs- und Aufklärungsarbeit zur Aufklärung über die Verbrechen (Unterdrückungsmaßnahmen) der russischen imperialen Politik gegen das ukrainische Volk leisten.


Artikel 7. 


Haftung für die Verletzung der Gesetzgebung zum Verbot der Herstellung, Verbreitung und öffentlichen Verwendung von Symbolen der russischen imperialen Politik


1. Personen, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, werden nach dem Gesetz zur Verantwortung gezogen.


2. Erfüllen juristische Personen, politische Parteien und andere Bürgervereinigungen die Anforderungen dieses Gesetzes nicht, so wird ihre Tätigkeit auf Antrag des zentralen Exekutivorgans, das die Bildung und Umsetzung der staatlichen Politik zur staatlichen Registrierung juristischer Personen, öffentlicher Formationen, die nicht den Status einer juristischen Person haben, und einzelner Unternehmer sicherstellt, gerichtlich beendet (untersagt).


Das zentrale Exekutivorgan, das für die Ausarbeitung und Umsetzung der staatlichen Politik zur staatlichen Registrierung von juristischen Personen, öffentlichen Formationen ohne den Status einer juristischen Person und Einzelunternehmern zuständig ist, setzt zur Durchführung einer rechtlichen Prüfung der Nichtübereinstimmung der Tätigkeit, des Namens und/oder der Symbole einer juristischen Person, einer politischen Partei, ihrer Regional-, Stadt-, Kreisorganisation oder einer anderen in der Satzung einer politischen Partei vorgesehenen strukturellen Formation oder eines anderen Zusammenschlusses von Bürgern mit den Anforderungen dieses Gesetzes eine Kommission ein, die den Sachverhalt untersucht.


Artikel 8. 


Schluß- und Übergangsbestimmungen


1. Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme der Paragraphen 11 und 16 dieses Artikels, die am Tag nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes in Kraft treten.


2. Zur Änderung der folgenden Gesetze der Ukraine:


1) im Gesetz der Ukraine "Über den Schutz der Rechte an Warenzeichen und Dienstleistungsmarken" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 1994, Nr. 7, Artikel 36; 2003, Nr. 35, Artikel 271; 2015, Nr. 26, Artikel 219; 2020, Nr. 51, Artikel 481):


In Artikel 5:


Im ersten Teil werden die Worte "die Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (Nazi) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" und die" durch die Worte "die Anforderungen der Gesetze der Ukraine "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (Nazi) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" ersetzt, "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung von Ortsnamen" und "zu denen";


Der Zweite Teil wird um den folgenden Absatz zwei ergänzt:


"Die Symbole der russischen imperialen Politik im Sinne des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und der Dekolonisierung von Ortsnamen" können nicht Gegenstand eines Warenzeichens sein.


im fünften Teil des Artikels 6 die Worte "Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung kommunistischer und nationalsozialistischer (nazistischer) totalitärer Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" durch die Worte "Anforderungen der Gesetze der Ukraine "Über die Verurteilung kommunistischer und nationalsozialistischer (nazistischer) totalitärer Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" ersetzen, "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen";


2) Abschnitt VII "Schlussbestimmungen" des Gesetzes der Ukraine "Über die lokalen staatlichen Verwaltungen" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 1999, Nr. 20-21, S. 190; 2015, Nr. 26, S. 219) wird um die Absätze vier bis sechs wie folgt ergänzt:


"Wenn innerhalb der in den Absätzen eins und zwei des Artikels 8 Absatz 6 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Toponymie" festgelegten Frist die Dorf-, Siedlungs- und Stadträte, die Militärverwaltungen der Siedlungen, die zivil-militärischen Verwaltungen der Siedlungen oder die Bürgermeister der Dörfer, Siedlungen und Städte auf dem Territorium der jeweiligen Region in Übereinstimmung mit dem durch das Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Toponymie" festgelegten Verfahren die Umbenennung von Stadtvierteln, Plätzen, Boulevards, Straßen, Gassen, Abfahrten, Passagen, Alleen, Plätzen, Böschungen, Brücken und anderen Ortsnamen von Siedlungen, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, unterlassen wurde, erfolgt diese Umbenennung auf Anordnung des Leiters der zuständigen regionalen staatlichen Verwaltung (der Person, die ihre Befugnisse gemäß dem Gesetz ausübt). 


Der Leiter der regionalen staatlichen Verwaltung (die Person, die ihre Befugnisse gemäß dem Gesetz ausübt) ist verpflichtet, eine solche Anordnung innerhalb von drei Monaten zu erlassen, gerechnet ab dem Ablauf der in Artikel 8 Absatz 6 Unterabsatz 2 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen" festgelegten Frist. 


Eine solche Anordnung wird in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen", Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine "Über die Zuweisung von Namen (Pseudonymen) von Personen an juristische Personen und Objekte der Eigentumsrechte" erlassen, und Feiertage, Namen und Daten historischer Ereignisse", unter Berücksichtigung von Vorschlägen aus der Öffentlichkeit, von Wissenschaftlern und Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt.


Wenn innerhalb der in Artikel 8 Absatz 6 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung von Ortsnamen" festgelegten Frist die Dorf-, Stadt- und Gemeinderäte, 


die Militärverwaltungen der Siedlungen, die zivil-militärischen Verwaltungen der Siedlungen oder die Bürgermeister der Dörfer, Städte und Gemeinden auf dem Territorium der jeweiligen Region die Denkmäler und Gedenkstätten, die Personen gewidmet sind die leitende Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen, Parteien, bewaffneten Formationen des Russischen Reiches (Moskauer Reiches), 


des Russischen Reiches, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation, territorialer Einheiten, administrativer und territorialer Einheiten, einschließlich nicht anerkannter Einheiten, die während der Durchführung des Russischen Reiches geschaffen wurden, innehatten die vom Russischen Zarentum (Moskauer Zarentum), dem Russischen Reich, der Russischen Republik, dem Russischen Staat, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik annektiert oder anderweitig besetzt wurden, 


die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Territorien der Russischen Föderation, und an der Umsetzung der russischen imperialen Politik teilgenommen oder dazu beigetragen hat, öffentlich, einschließlich in den Medien, in literarischen und anderen künstlerischen Werken, die russische imperiale Politik unterstützt, verherrlicht oder gerechtfertigt hat, zur Russifizierung oder Ukrainophobie aufgerufen haben (mit Ausnahme von Bildern, Denkmälern, Gedenkstätten, 


Inschriften, die Personen gewidmet sind, die mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen Nationalstaatlichkeit, der Wissenschaft, der Kultur verbunden sind), Mitarbeitern der sowjetischen Staatssicherheitsorgane aller Ebenen, 


oder die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, erfolgt die Demontage (Entfernung) aus dem öffentlichen Raum auf Anordnung des Leiters der zuständigen regionalen Staatsverwaltung (einer Person, die gemäß dem Gesetz für die Der Leiter der regionalen staatlichen Verwaltung (eine Person, die ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt) ist verpflichtet, 


innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Datum des Ablaufs der in Artikel 8 Absatz 6 Absatz 5 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen" festgelegten Frist, eine Anordnung zur Demontage (Entfernung) aus dem öffentlichen Raum zu erlassen.


Die Bestimmungen des fünften Absatzes dieses Abschnitts finden Anwendung, wenn das Denkmal, das Gedenkzeichen nicht in das staatliche Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen ist oder nicht gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert ist. 


Wenn ein Denkmal oder ein Gedenkzeichen in das staatliche Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen ist oder gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert ist, erfolgt die Demontage (Entfernung) des betreffenden Elements aus dem öffentlichen Raum gemäß den in der Gesetzgebung über den Schutz des kulturellen Erbes vorgesehenen Verfahren."


3) im Gesetz der Ukraine "Über die politischen Parteien in der Ukraine" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2001, Nr. 23, S. 118, mit Änderungen):


Der erste Teil von Artikel 5 wird durch Absatz 12 wie folgt ergänzt:


"12) Propaganda der russischen imperialen Politik gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Toponymie";


Artikel 9 dritter Teil wird um die Worte "sowie Symbole der russischen imperialen Politik gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Ortsnamen" ergänzt;


4) im Gesetz der Ukraine "Über geografische Namen" (Vidomosti Verkhovna Rada der Ukraine, 2005, Nr. 27, S. 360, in der geänderten Fassung):


In Artikel 5:


Der sechste Teil wird wie folgt gefasst:

"Die Namen prominenter Persönlichkeiten des Staates oder des öffentlichen Lebens, von Vertretern der Wissenschaft, der Kultur oder anderen Personen, deren Tätigkeit nicht mit den jeweiligen geografischen Objekten in Verbindung steht, können nur in Ausnahmefällen posthum zugewiesen werden, wobei die Meinung der Bevölkerung, die in dem Gebiet wohnt, in dem sich diese Objekte befinden, zu berücksichtigen ist, indem öffentliche Konsultationen zu den vorgeschlagenen Änderungen durchgeführt werden."


Nach dem zehnten Teil wird ein neuer Teil mit folgendem Inhalt eingefügt:

"Es ist verboten, geografischen Objekten Namen zu geben, die:


sind die Namen von Personen, die leitende Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen, Parteien, bewaffneten Formationen des Russischen Königreichs (Moskauer Königreichs), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation, territorialer Einheiten, administrativ-territorialer Einheiten, einschließlich nicht anerkannter, 


die während der Durchführung des

die Namen von Personen tragen, die öffentlich, auch in den Medien, in literarischen und anderen künstlerischen Werken, die russische imperiale Politik unterstützten, verherrlichten oder rechtfertigten, zur Russifizierung oder Ukrainophobie aufriefen (mit Ausnahme von Personen, die mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft und der Kultur verbunden sind);


Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, mit der Umsetzung der russischen imperialen Politik in Verbindung stehen, die russische imperiale Politik verherrlichen und/oder rechtfertigen, insbesondere Namen zu Ehren des Russischen Königreichs (Moskauer Königreich), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation;


Symbole der russischen imperialen Politik gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda für die russische imperiale Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" enthalten.


In diesem Zusammenhang werden die Teile elf und zwölf als Teile zwölf bzw. dreizehn betrachtet;

Die Teile zwölf und dreizehn werden wie folgt geändert:


Leitartikel:


"Die Umbenennung von geographischen Objekten erfolgt im Falle von:

der Wiederholung von Namen homogener geographischer Objekte innerhalb derselben administrativ-territorialen Einheit;


der Notwendigkeit, einem einzelnen geografischen Objekt seinen historischen Namen zurückzugeben;

eine wesentliche Änderung der Funktion oder des Zwecks eines geografischen Objekts;


die Notwendigkeit, den Namen eines geografischen Objekts mit den Anforderungen des ukrainischen Gesetzes "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (nazistischen) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" in Einklang zu bringen;


die Notwendigkeit, den Namen des geografischen Objekts mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" in Einklang zu bringen;


die Notwendigkeit, den Namen eines geografischen Objekts an die Standards der Staatssprache anzupassen.

Die Umbenennung von geographischen Objekten erfolgt unter Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung, die in dem Gebiet wohnt, in dem sich diese Objekte befinden, indem öffentliche Anhörungen zu den vorgeschlagenen Änderungen durchgeführt werden."


Teil vierzehn wie folgt hinzufügen:


"Die Umbenennung von Dörfern, Siedlungen, Städten im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Namen von Dörfern, Siedlungen, Städten mit den Normen der Staatssprache in Einklang zu bringen, wird gemäß dem Verfahren durchgeführt, das in den Absätzen 11-13 des Artikels 8 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen" festgelegt ist;


Der Text von Artikel 8 wird wie folgt geändert:


"Vorschläge für die Benennung oder Umbenennung eines geographischen Objekts mit der erforderlichen Begründung, kartographischem Material, Berechnungen und Kostenschätzungen im Zusammenhang mit einer solchen Benennung oder Umbenennung können innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen von staatlichen Behörden, lokalen Selbstverwaltungsorganen, Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Bürgern der Ukraine eingereicht werden.


Vorschläge für die Benennung oder Umbenennung eines geografischen Objekts sind bei den zuständigen staatlichen oder örtlichen Regierungsbehörden einzureichen. 


Sofern die Verfassung der Ukraine und das Gesetz nichts anderes vorsehen, werden solche Vorschläge unter zwingender Berücksichtigung folgender Punkte geprüft

der Vorschläge der zuständigen lokalen Räte - in Bezug auf die Benennung oder Umbenennung von geografischen Objekten, die sich auf dem Gebiet mehrerer administrativ-territorialer Einheiten befinden

die Schlussfolgerung des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich des Verkehrs umsetzt, über die Benennung oder Umbenennung von Bahnhöfen, Häfen, Anlegestellen, Flughäfen und anderen Verkehrseinrichtungen;


Schlussfolgerungen der Nationalen Kommission für die Standards der Staatssprache - über die Übereinstimmung der Vorschläge mit den Standards der Staatssprache (wenn die Umbenennung mit der Angleichung des Namens einer administrativ-territorialen Einheit an die Standards der Staatssprache verbunden ist);


Schlussfolgerungen der zuständigen zentralen Exekutivbehörden - über die Benennung oder Umbenennung von Wasserkraftwerken, Stauseen, Kanälen, Gewässern, Mineralvorkommen, anderen ähnlichen Objekten, Territorien, Objekten des Naturschutzfonds usw;


die Stellungnahme eines speziell bevollmächtigten Exekutivorgans für geographische Namen - über die Übereinstimmung des Vorschlags zur Benennung oder Umbenennung eines geographischen Objekts mit den Bestimmungen dieses Gesetzes (außer in den Fällen, in denen es notwendig ist, den Namen eines geographischen Objekts mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Toponymie" in Einklang zu bringen).


Geht es bei der Umbenennung darum, den Namen einer administrativ-territorialen Einheit mit den Normen der Staatssprache in Einklang zu bringen, werden die Vorschläge und/oder Beschlussentwürfe zur Umbenennung geografischer Objekte gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren an die Nationale Kommission für die Normen der Staatssprache zur entsprechenden Prüfung weitergeleitet. 


Die Schlussfolgerung der Nationalen Kommission für staatliche Sprachstandards über die Übereinstimmung der Vorschläge mit den Standards der Staatssprache ist bei der Entscheidung über die Umbenennung des betreffenden geografischen Objekts zwingend zu berücksichtigen.


Umbenennungen, die mit der Notwendigkeit verbunden sind, den Namen einer administrativ-territorialen Einheit mit den Standards der Staatssprache in Einklang zu bringen, werden gemäß dem Verfahren durchgeführt, das in den Absätzen 11-13 von Artikel 8 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und der Dekolonisierung von Ortsnamen" festgelegt ist.


Vorschläge und Beschlüsse staatlicher Behörden und lokaler Selbstverwaltungsorgane über die Benennung oder Umbenennung geographischer Objekte werden einem speziell bevollmächtigten Exekutivorgan für geographische Namen zur Prüfung vorgelegt (außer in Fällen, in denen es notwendig ist, den Namen eines geographischen Objekts mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Entkolonialisierung der Toponymie" in Einklang zu bringen). 


Die Schlussfolgerung des speziell bevollmächtigten Exekutivorgans für geografische Namen über die Übereinstimmung von Vorschlägen und/oder Beschlüssen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes ist bei der Entscheidung über die Benennung oder Umbenennung des betreffenden geografischen Objekts zwingend zu berücksichtigen.


Geographische Einheiten, die durch einen Beschluss der Werchowna Rada der Ukraine oder des Ministerkabinetts der Ukraine gegründet wurden, werden durch die entsprechenden Beschlüsse über ihre Gründung in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Gesetzes benannt.


Die Umbenennung von geografischen Objekten, deren Namen mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung kommunistischer und nationalsozialistischer (nazistischer) totalitärer Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" in Einklang gebracht werden müssen, erfolgt unter Berücksichtigung der durch das Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung kommunistischer und nationalsozialistischer (nazistischer) totalitärer Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" festgelegten Besonderheiten.


Die Umbenennung von geografischen Objekten im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, ihre Namen mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" in Einklang zu bringen, wird unter Berücksichtigung der durch das Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" festgelegten Besonderheiten durchgeführt.


Das Verfahren zur Prüfung von Vorschlägen und Entscheidungen staatlicher Behörden und lokaler Selbstverwaltungsorgane über die Benennung und Umbenennung geographischer Objekte wird vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigt.


Das Verfahren zur Benennung und Umbenennung von geographischen Objekten, die das System der administrativen und territorialen Struktur der Ukraine bilden, wird durch ein gesondertes Gesetz festgelegt";


5) Satz 4 des vierten Teils von Artikel 21 des Gesetzes der Ukraine "Über die Information" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2011, Nr. 32, S. 313; 2015, Nr. 26, S. 219) wird wie folgt geändert:


"4) über die Tatsachen der Verletzung der Menschenrechte und Freiheiten, einschließlich der Informationen, die in Archivdokumenten der ehemaligen sowjetischen Staatssicherheitsorgane enthalten sind, die sich auf politische Repressionen, den Holodomor 1932-1933 in der Ukraine und andere Verbrechen beziehen, die von Personen begangen wurden, die an der Umsetzung der russischen imperialen Politik beteiligt waren oder dazu beigetragen haben, sowie von Vertretern des kommunistischen und/oder nationalsozialistischen (nationalsozialistischen) totalitären Regimes";


6) im Gesetz der Ukraine "Über öffentliche Vereinigungen" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2013, Nr. 1, S. 1; 2016, Nr. 2, S. 17; geändert durch das Gesetz der Ukraine vom 22. Mai 2022, Nr. 2265-IX):


Im ersten Teil von Artikel 4 werden die Worte "Propaganda der kommunistischen" durch die Worte "Propaganda der russischen imperialen Politik und ihrer Symbole, kommunistisch" ersetzt;

im siebten Absatz des zweiten Teils von Artikel 18 werden die Worte "Symbole dürfen nicht verwendet werden" durch die Worte "Symbole der russischen imperialen Politik und Symbole dürfen nicht verwendet werden" ersetzt;


7) im Gesetz der Ukraine "Über die Zuweisung von Namen (Pseudonymen) von Personen, Jahrestagen und Feiertagen, Namen und Daten von historischen Ereignissen an juristische Personen und Objekte der Eigentumsrechte" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2013, Nr. 17, S. 150; 2015, Nr. 26, S. 219):


Artikel 1 wird durch den fünften Teil wie folgt ergänzt:


Inhalt:


"5. Dieses Gesetz regelt die Fragen der Angleichung von Personennamen, Jubiläums- und Feiertagsdaten, Namen und Daten historischer Ereignisse, die früher den Objekten der Eigentumsrechte zugewiesen wurden, an die Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie", wobei die durch das Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" festgelegten Besonderheiten berücksichtigt werden;


In Artikel 3:


Der erste Absatz des fünften Teils wird wie folgt geändert:


"5. Namen von Personen, Jahrestagen und Feiertagen, Namen und Daten historischer Ereignisse werden juristischen Personen und Objekten des Eigentumsrechts nur nach einer öffentlichen Diskussion und mit Zustimmung des betreffenden Arbeitskollektivs zugewiesen. 


Die Fragen im Zusammenhang mit der Anpassung der Namen von Personen, Jahrestagen und Feiertagen, Namen und Daten von historischen Ereignissen, die zuvor den Objekten des Eigentumsrechts zugewiesen wurden, an die Anforderungen des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" werden durch dieses Gesetz geregelt, wobei die durch das Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung der Toponymie" festgelegten Besonderheiten berücksichtigt werden;

die Teile sieben und acht wie folgt hinzuzufügen:


"7. Es ist verboten, juristischen Personen und Objekten des Eigentumsrechts Namen zuzuweisen:


die Namen von Personen enthalten, die leitende Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen, Parteien, bewaffneten Formationen des Russischen Königreichs (Moskauer Königreichs), 


des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, 


der Russischen Föderation, territorialen Einheiten, administrativ-territorialen Einheiten, einschließlich nicht anerkannter, die während des

zu Ehren historischer Ereignisse, Jahrestage und Feiertage im Zusammenhang mit dem Russischen Zarenreich (Moskauer Zarenreich), dem Russischen Reich, der Russischen Republik, dem Russischen Staat, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, 


der Russischen Föderation, die nicht unmittelbar mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft, der Kultur oder der Demokratie zusammenhängen


8. Es ist verboten, juristischen Personen und Vermögensgegenständen Namen zuzuweisen, die die Namen von Personen enthalten, die Führungspositionen in einer politischen Partei innehatten, deren Tätigkeit durch ein Gericht verboten wurde, sowie von Volksabgeordneten der Ukraine und Abgeordneten der Gemeinderäte, die von einer politischen Partei (örtlichen Organisation einer politischen Partei) gewählt wurden, die durch ein Gericht verboten wurde, sowie von Dorf-, Siedlungs- und Stadtbürgermeistern, die von einer politischen Partei (örtlichen Organisation einer politischen Partei) gewählt wurden, deren Tätigkeit durch ein Gericht verboten wurde."


Der dritte Teil von Artikel 6 wird wie folgt geändert:


"3. Hat eine Person, deren Name einer juristischen Person oder einem vermögensrechtlichen Objekt zugewiesen werden soll, Verwandte (Kinder, Witwe, Witwer, und wenn sie keine haben - Eltern, Geschwister), so ist in der Regel auch deren schriftliche Zustimmung zur Zuweisung des Namens beizufügen."


In Artikel 8 erster Teil werden die Absätze 6 und 7 wie folgt geändert:


Wortlaut:

"6) Regional-, Bezirksräte, regionale, bezirkliche militärisch-zivile Verwaltungen, Militärverwaltungen - für juristische Personen, deren Eigentum im gemeinsamen Besitz von territorialen Gemeinschaften von Dörfern, Siedlungen, Städten ist, und für die Objekte von Eigentumsrechten, die ihnen zugeordnet sind;


7) Dorf-, Siedlungs-, Stadträte, militärisch-zivile, militärische Verwaltungen von Siedlungen - juristische Personen, deren Eigentum den territorialen Gemeinschaften von Dörfern, Siedlungen, Städten und den ihnen zugewiesenen Eigentumsobjekten gehört, sowie Straßen, Wege, Alleen, Plätze, Parks, Plätze, Boulevards, Abfahrten, Durchgänge, Plätze, Dämme, Brücken";


8) Der zweite Teil des Artikels 6 des Gesetzes der Ukraine "Über den Rechtsstatus und das Gedenken an die Kämpfer für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2015, Nr. 25, S. 190) wird wie folgt geändert:


"2. Die öffentliche Leugnung der Tatsache der Legitimität des Kampfes für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert sowie das Vorhandensein von Ortsnamen von Siedlungen sowie von Denkmälern und Gedenkzeichen im öffentlichen Raum, die Personen gewidmet sind, die mit der Verfolgung von Teilnehmern des Kampfes für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert in Verbindung gebracht werden, wird als eine Beleidigung des Gedenkens an die Kämpfer für die Unabhängigkeit der Ukraine im XX. Jahrhundert und als eine Demütigung der Würde des ukrainischen Volkes anerkannt und ist rechtswidrig."


9) Absatz 8 des dritten Teils von Artikel 4 des Gesetzes der Ukraine "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (Nazi) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2015, Nr. 26, S. 219) wird durch die Worte "auf dem Territorium der Friedhöfe" ergänzt;


10) Teil fünf des Artikels 16 des Gesetzes der Ukraine "Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Organisationen" (Bulletin der Werchowna Rada der Ukraine, 2016, Nr. 2, S. 17; geändert durch das Gesetz der Ukraine vom 22. Mai 2022, Nr. 2265-IX) wird nach dem dritten Absatz durch einen neuen Absatz wie folgt ergänzt:


"Symbole der russischen imperialen Politik in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine "Über die Verurteilung und das Verbot der Propaganda der russischen imperialen Politik in der Ukraine und die Dekolonisierung von Ortsnamen".


In diesem Zusammenhang werden die Absätze vier und fünf als Absätze fünf bzw. sechs betrachtet.


3. Juristische Personen, politische Parteien und andere Vereinigungen von Bürgern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingetragen sind, sind im Falle der Nichterfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ihre Gründungsdokumente, Namen und/oder Symbole in Übereinstimmung mit diesem Gesetz zu bringen. Gleichzeitig sind diese juristischen Personen von der Zahlung der Verwaltungsgebühr für die staatliche Registrierung von Änderungen ihrer Gründungsdokumente im Zusammenhang mit der Anpassung an dieses Gesetz befreit. 


Die Inhaber von Waren- und Dienstleistungsmarken, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes Symbole der russischen Reichspolitik enthalten, sind verpflichtet, diese Waren- und Dienstleistungsmarken innerhalb von drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit diesem Gesetz in Einklang zu bringen.


4. Erfüllen juristische Personen, politische Parteien und andere Bürgervereinigungen, auf die in Satz 3 dieses Artikels Bezug genommen wird, die Anforderungen dieses Gesetzes nicht, so wird ihre Tätigkeit gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren untersagt, es sei denn, die juristischen Personen, politischen Parteien und anderen Bürgervereinigungen haben Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen, und die Unmöglichkeit der staatlichen Registrierung von Änderungen in den Gründungsunterlagen, die mit der Anpassung an dieses Gesetz verbunden sind, ist auf objektive Gründe zurückzuführen.


5. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes werden Widersprüche bei der Anwendung der Rechtsvorschriften über das Verbot der Propaganda für das kommunistische totalitäre Regime oder das russische nationalsozialistische totalitäre Regime und deren Symbole durch die Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes aufgelöst.


Enthalten die Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (nationalsozialistischen) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole" Einschränkungen, die in diesem Gesetz nicht vorgesehen sind, so gelten die Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes "Über die Verurteilung der kommunistischen und nationalsozialistischen (nationalsozialistischen) totalitären Regime in der Ukraine und das Verbot der Propaganda ihrer Symbole".


Enthalten die Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes "Über das Verbot der Propaganda des totalitären russischen Naziregimes, der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation als terroristischer Staat gegen die Ukraine, der Symbole der militärischen Invasion der Ukraine durch das totalitäre russische Naziregime" Einschränkungen, die in diesem Gesetz nicht vorgesehen sind, so gelten die Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes "Über das Verbot der Propaganda des totalitären russischen Naziregimes, der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation als terroristischer Staat gegen die Ukraine, der Symbole der militärischen Invasion der Ukraine durch das totalitäre russische Naziregime".


6. Der Ministerrat der Autonomen Republik Krim, die regionalen, Kiewer und Sewastopoler Stadt- und Bezirksverwaltungen, die Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim, die lokalen Selbstverwaltungsorgane, die Militärverwaltungen der Siedlung(en), militärisch-zivile Verwaltungen der Siedlung(en) innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren Denkmäler und Gedenkstätten, 


die Personen gewidmet sind, die hohe Positionen in Regierung und Verwaltung, politischen Organisationen und Parteien innehatten, aus dem öffentlichen Raum zu entfernen (zu verlegen), bewaffnete Formationen des Russischen Zarenreichs (Moskauer Zarenreichs), des Russischen Reichs, der Russischen Republik, des Russischen Staates, der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik, der Russischen Sozialistischen Sowjetrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Russischen Föderation, 


territorialer Einheiten, administrativ-territorialer Einheiten, einschließlich nicht anerkannter Einheiten, die während der Durchführung der russischen imperialen Politik in den vom Russischen Zarenreich besetzten, annektierten oder anderweitig besetzten Gebieten geschaffen wurden Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik, Russische Sozialistische Sowjetrepublik, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Territorien der Russischen Föderation geschaffen wurden und an der Umsetzung der russischen imperialen Politik öffentlich, einschließlich in den Medien, 


teilgenommen oder dazu beigetragen haben, in literarischen und anderen künstlerischen Werken die russische imperiale Politik unterstützten, verherrlichten oder rechtfertigten, zur Russifizierung oder Ukrainophobie aufriefen (mit Ausnahme von Bildern, Denkmälern, Gedenkstätten, Inschriften, die Personen gewidmet sind, die mit dem Schutz der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte des ukrainischen Volkes verbunden sind, der Entwicklung der ukrainischen nationalen Staatlichkeit, der Wissenschaft, der Kultur), 


Mitarbeiter der sowjetischen staatlichen Sicherheitsorgane aller Ebenen, oder die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, Demontage (Entfernung) bestimmter Elemente von Denkmälern, Gedenkstätten, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, aus dem öffentlichen Raum, 


die Umbenennung von Stadtvierteln, Plätzen, Boulevards, Straßen, Gassen, Abfahrten, Passagen, Alleen, Plätzen, Böschungen, Brücken, anderen Ortsnamen von Siedlungen sowie anderen geographischen Objekten, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren.


Wenn der Rat eines Dorfes, einer Siedlung oder einer Stadt innerhalb der im ersten Absatz dieses Paragraphen genannten Frist keinen Beschluß zur Umbenennung von Stadtteilen, Plätzen, Boulevards, Straßen, Gassen, Durchgängen, Alleen, Plätzen, Böschungen, Brücken oder anderen Objekten der Toponymie von Siedlungen gemäß dem durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren faßt, 


deren Namen Symbole der russischen Reichspolitik enthalten oder den im ersten Absatz dieses Paragraphen genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, wird eine solche Entscheidung in Form eines Beschlusses vom zuständigen Dorf-, Siedlungs- oder Stadtoberhaupt (einer Person, die ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt) innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Ablauf der im ersten Absatz dieses Paragraphen festgelegten Frist, getroffen. 


Eine solche Anordnung wird in Übereinstimmung mit den durch dieses Gesetz, Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine "Über die Zuweisung von Namen (Pseudonymen) von Personen, Jahrestagen und Feiertagen, Namen und Daten historischer Ereignisse an juristische Personen und Objekte von Eigentumsrechten" festgelegten Anforderungen erlassen, wobei Vorschläge der Öffentlichkeit, Wissenschaftler und Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt, berücksichtigt werden.


Wenn die Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim, die lokalen Selbstverwaltungsorgane (Regional-, Bezirks-, Dorf-, Siedlungs-, Stadträte), die Militärverwaltungen der Siedlung(en), die militärisch-zivilen Verwaltungen der Siedlung(en) innerhalb der im ersten Absatz dieses Paragraphen genannten Frist gemäß dem durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren nicht beschließen, die Namen der geographischen Objekte umzubenennen, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten oder den im Gesetz genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, wird ein solcher Beschluss vor Ablauf der im zweiten Absatz dieses Paragraphen genannten Frist gefasst. 


Ein solcher Beschluss wird in Übereinstimmung mit den durch dieses Gesetz, Artikel 5 des Gesetzes der Ukraine "Über geographische Namen" festgelegten Anforderungen gefasst, wobei Vorschläge der Öffentlichkeit, Wissenschaftler und Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt, berücksichtigt werden.


Wenn innerhalb der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Frist die Militärverwaltung der Siedlung(en), die militärisch-zivile Verwaltung der Siedlung(en) sowie innerhalb der im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Frist das Dorf-, Siedlungs- oder Stadtoberhaupt (eine Person, die ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung ausübt) keine Entscheidung in Form eines Beschlusses über die Umbenennung von Stadtvierteln in Übereinstimmung mit dem durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren getroffen hat, Plätze, Boulevards, Straßen, Gassen, Abfahrten, Durchgänge, Alleen, Plätze, Böschungen, Brücken oder andere Ortsnamen von Siedlungen, deren Namen Symbole der russischen Reichspolitik enthalten oder den im ersten Absatz dieses Paragraphen genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, werden auf Anordnung des Leiters der zuständigen regionalen staatlichen Verwaltung (Person, die ihre Befugnisse gemäß dem Gesetz ausübt) umbenannt.


 Der Leiter der regionalen Staatsverwaltung (die Person, die seine/ihre Befugnisse gemäß dem Gesetz ausübt) erlässt eine solche Anordnung innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Frist. Der Erlass erfolgt unter Beachtung der in diesem Gesetz und in Artikel 3 des Gesetzes der Ukraine "Über die Zuordnung von Namen (Pseudonymen) von Personen, Jahrestagen und Feiertagen, Namen und Daten historischer Ereignisse zu juristischen Personen und Objekten der Eigentumsrechte" festgelegten Anforderungen und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Öffentlichkeit, der Wissenschaftler und der Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses des ukrainischen Volkes umsetzt.


Beschließt der Rat des Dorfes, der Siedlung oder der Stadt nicht innerhalb der im ersten Absatz dieses Artikels genannten Frist gemäß dem durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren die Demontage (Entfernung) von Denkmälern, Gedenkzeichen, die Symbole der russischen zaristischen Politik enthalten oder den im ersten Absatz dieses Artikels genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, aus dem öffentlichen Raum, über die Demontage (Entfernung) bestimmter Elemente von Denkmälern, Gedenkzeichen, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, aus dem öffentlichen Raum entscheidet der jeweilige Dorf-, Siedlungs- oder Stadtbürgermeister (eine Person, die ihre Befugnisse gemäß dem Gesetz ausübt) innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Ablauf der im ersten Absatz dieses Paragraphen festgelegten Frist, in Form eines Beschlusses.


Wenn innerhalb der im fünften Absatz dieses Artikels festgelegten Frist die Demontage (Entfernung) von Denkmälern, Gedenkzeichen, die Symbole der russischen Reichspolitik enthalten oder den im ersten Absatz dieses Artikels genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, aus dem öffentlichen Raum nicht durchgeführt wird, die Demontage (Entfernung) einzelner Elemente von Denkmälern, Gedenkzeichen, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, aus dem öffentlichen Raum erfolgt auf Anordnung des Leiters der zuständigen regionalen staatlichen Verwaltung (einer Person, die ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt). 


Der Leiter der regionalen staatlichen Verwaltung (die Person, die ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit dem Gesetz ausübt) ist verpflichtet, eine solche Anordnung über die Demontage (Entfernung) aus dem öffentlichen Raum innerhalb von drei Monaten zu erlassen, die ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Absatz fünf dieses Paragraphen genannten Frist berechnet wird.


Die Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels finden Anwendung, wenn das Denkmal oder das Gedenkzeichen nicht in das staatliche Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen ist oder nicht gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert ist. Ist ein Denkmal oder ein Gedenkzeichen im staatlichen Register der unbeweglichen Denkmäler der Ukraine eingetragen oder gemäß der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine "Über den Schutz des kulturellen Erbes" geltenden Gesetzgebung staatlich registriert, erfolgt die Demontage (Entfernung) des betreffenden Elements aus dem öffentlichen Raum gemäß den in der Gesetzgebung über den Schutz des kulturellen Erbes vorgesehenen Verfahren.


7. Lokale Selbstverwaltungsorgane, Militärverwaltungen und militärisch-zivile Verwaltungen führen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren Konsultationen mit der Öffentlichkeit durch und unterbreiten der Werchowna Rada der Ukraine Vorschläge zur Umbenennung von Siedlungen und Bezirken, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten oder den in Absatz 6 genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind.


Das Ministerkabinett der Ukraine führt innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren Konsultationen mit den Vertretungsorganen der einheimischen Völker der Ukraine durch und unterbreitet der Werchowna Rada der Ukraine Vorschläge zur Umbenennung von Siedlungen auf dem Gebiet der Halbinsel Krim, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten.


8. Die Werchowna Rada der Ukraine entscheidet innerhalb von drei Monaten, gerechnet ab dem Ablauf der in Absatz 7 dieses Artikels festgelegten Frist, über die Umbenennung von Siedlungen und Bezirken, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten oder den in Absatz 6 dieses Artikels genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, wobei sie die Vorschläge der örtlichen Selbstverwaltungsorgane, der Militärverwaltungen der Siedlungen, der zivil-militärischen Verwaltungen der Siedlungen, des Ministerkabinetts der Ukraine und die Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans berücksichtigt. 


Werden innerhalb der in Absatz 7 festgelegten Frist der Werchowna Rada der Ukraine keine Vorschläge zur Umbenennung von Siedlungen und Bezirken vorgelegt, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten oder den in Absatz 6 genannten Personen/Ereignissen gewidmet sind, so wird der entsprechende Beschluss zur Umbenennung dieser Siedlungen und Bezirke von der Werchowna Rada der Ukraine auf der Grundlage der Empfehlungen des zentralen Exekutivorgans, das die staatliche Politik im Bereich der Wiederherstellung und Bewahrung des nationalen Gedächtnisses der Ukraine umsetzt, gefasst.


9. Die in diesem Gesetz vorgesehene Dauer der öffentlichen Anhörung darf 30 Kalendertage nicht überschreiten.


10. Die Demontage (Entfernung) von Denkmälern, Gedenkstätten, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten oder Personen/Ereignissen gewidmet sind, die in Absatz 1 des Satzes 6 dieses Artikels genannt sind, die Demontage (Entfernung) von einzelnen Elementen von Denkmälern, Gedenkstätten, die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten und sich auf dem Territorium befinden, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorübergehend besetzt ist, aus dem öffentlichen Raum die Symbole der russischen imperialen Politik enthalten und sich auf dem Territorium befinden, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorübergehend besetzt ist, wird nach Abschluss des Prozesses der Räumung des betreffenden Territoriums gemäß dem in den Absätzen eins, fünf und sechs des Absatzes 6 dieses Artikels festgelegten Verfahren durchgeführt. 


Die Umbenennung der im ersten Absatz des Paragraphen 6 dieses Artikels genannten Objekte, die sich auf dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorübergehend besetzten Territorium befinden, deren Namen Symbole der russischen imperialen Politik enthalten und die bis zum Abschluß des Prozesses der Räumung dieser Territorien nicht in Übereinstimmung mit diesem Gesetz umbenannt worden sind, erfolgt nach dem in den Absätzen eins bis vier des Paragraphen 6 dieses Artikels festgelegten Verfahren. 


Für die in diesem Absatz vorgesehenen Fälle werden die in Absatz 6 dieses Artikels festgelegten Fristen ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Tätigkeit der zuständigen staatlichen Behörden, der Behörden der Autonomen Republik Krim und der örtlichen Selbstverwaltungsorgane (Einrichtung der zuständigen Militärverwaltungen, militärisch-zivilen Verwaltungen) berechnet.


11. Innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes veröffentlicht die Nationale Kommission für die Standards der Staatssprache auf ihrer offiziellen Website eine Liste der Dörfer, Siedlungen und Städte, deren Namen nicht den Standards der Staatssprache entsprechen, sowie Empfehlungen zur Anpassung der Namen dieser Dörfer, Siedlungen und Städte an die Standards der Staatssprache.


12. Lokale Selbstverwaltungsorgane, Militärverwaltungen einer Siedlung (Siedlungen), militärisch-zivile Verwaltungen einer Siedlung (Siedlungen) sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der in Absatz 11 dieses Artikels vorgesehenen Liste auf der offiziellen Website der Nationalen Kommission für staatliche Sprachnormen Konsultationen mit der Öffentlichkeit gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren durchzuführen und Vorschläge zur Prüfung durch die Werchowna Rada der Ukraine vorzulegen, wobei die Empfehlungen der Nationalen Kommission für staatliche Sprachnormen berücksichtigt werden


13. (13) Die Werchowna Rada der Ukraine entscheidet innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Ablauf der in Absatz 12 dieses Artikels genannten Frist, über die Umbenennung von Siedlungen unter Berücksichtigung der von den örtlichen Selbstverwaltungsorganen, den Militärverwaltungen der Siedlungen, den militärisch-zivilen Verwaltungen der Siedlungen und den Empfehlungen der Nationalen Kommission für staatliche Sprachnormen unterbreiteten Vorschläge. Werden der Werchowna Rada der Ukraine innerhalb der in Absatz 12 dieses Artikels genannten Frist keine entsprechenden Vorschläge vorgelegt, so entscheidet die Werchowna Rada der Ukraine auf der Grundlage der Empfehlungen der Nationalen Kommission für die Normen der Staatssprache über die Umbenennung der Siedlungen, deren Namen nicht den Normen der Staatssprache entsprechen.


14. Die Umbenennung der Namen von juristischen Personen, Vermögensobjekten, staatlichen Behörden, lokalen Selbstverwaltungsorganen und öffentlichen Vereinigungen, die von den Namen der Regionen abgeleitet sind, deren Namen mit der russischen imperialen Politik verbunden sind, wird spätestens sechs Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Einführung der entsprechenden Änderungen in die Verfassung der Ukraine durchgeführt.


15. Das im ersten Teil des Artikels 5 dieses Gesetzes vorgesehene Verbot gilt nicht für die Verwendung von Symbolen der russischen imperialen Politik in den Namen von staatlichen Behörden, Organen der örtlichen Selbstverwaltung, Vermögensobjekten, juristischen Personen und öffentlichen Vereinigungen bis zur Entscheidung über deren Umbenennung gemäß dem durch dieses Gesetz festgelegten Verfahren.


16. An das Ministerkabinett der Ukraine innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieses Gesetzes:

Maßnahmen zur Verabschiedung und/oder Aktualisierung von Verordnungen der Exekutivbehörden zu ergreifen, die sich aus diesem Gesetz ergeben, und sicherzustellen, dass sie gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft treten;


die Überprüfung des Status von Denkmälern und Gedenkstätten, die Objekte des kulturellen Erbes sind und Symbole der russischen imperialen Politik enthalten, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sicherzustellen;

weitere Maßnahmen zur Umsetzung dieses Gesetzes zu ergreifen.


Präsident der Ukraine

V. ZELENSKY

м. Kiew

21. März 2023

NR. 3005-IX

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